Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino, begrüßte den neuen Erlass zur Verfolgung von Angriffen auf Einsatzkräfte:

„Der von der hessischen Justizministerin und der Generalstaatsanwaltschaft vorgestellte Null-Toleranz-Erlass zur Verfolgung von Angriffen auf Einsatzkräfte ist ein wichtiges Signal bei der Bekämpfung dieses asozialen Phänomens. Hessen hat unter den CDU-geführten Justiz- und Innenministerien in den letzten Jahren bereits die Strafverschärfung in diesem Bereich stetig vorangetrieben. Wer für unseren Staat und seine Bürger täglich sprichwörtlich den Kopf hin hält, verdient auch einen besonderen Schutz. Wer sie bewusst behindert oder sogar angreift, verhält sich asozial. Da kann es keine Nachsicht geben.

Immer wieder gab es Konstellationen, in denen von einer Strafermittlung abgesehen wurde. Durch den nun durch die Generalstaatsanwaltschaft herausgegebenen Erlass zur Strafverfolgung in jedem Fall ist noch einmal ganz deutlich gemacht, dass Angriffe gegen Einsatzkräfte – egal welcher Intensität – keine Kavaliersdelikte sind und hier eine Null-Toleranz-Politik gilt. Die Täter sind so in jedem einzelnen Fall mindestens durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie belastet. Dieses Signal in Richtung der Einsatzkräfte ist wichtig. Ihnen gilt, nicht nur in der Corona-Zeit und bei der Bewältigung aktueller Naturkatastrophen, unser besonderer Dank.“

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