Der Obmann der CDU Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino,
zur Berichterstattung über die Übermittlung von Akten mit Daten der
Rechtsanwältin Basay Yildiz an den Untersuchungsausschuss (UNA
20/1):

"Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Akten mit Daten zur Rechtsanwältin
Basay Yildiz keinem unbestimmten Empfängerkreis bekannt gegeben wurden
sondern nur den Mitgliedern des Untersuchungsausschuss es und einzelnen
sicherheitsüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Akten wurden
zudem als Verschlusssache übermittelt das heißt si e dürfen vom Empfänger
nicht veröffentlicht oder unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden Wie mit
den Akten weiter umzugehen ist, wird der Untersuchungsausschuss festlegen
Das haben wir im Untersuchungsausschuss bislang so gehandhabt, übrigens
über d ie Fraktionsgrenzen hinaus. Ich kann mich daher nur darüber wundern,
dass dies nun mehr skandalisiert werden soll.

Uns wurden im Untersuchungsausschuss vor einigen Monaten z.B. auch
Unterlagen zu Finanzermittlungen übermittelt, die wir dann einvernehmlich zum
Schutze der Privatinteressen Dritter entsprechend auf VS VERTRAULICH hochgestuft
haben. Das war damals kein Skandal und ist es jetzt auch nicht. Wir
werden selbstverständlich auch die schutzwürdigen Interessen von Frau Basay
Yildiz berücksichtigen d ie Einstufung der Akte mit den Daten zu Frau Basay
Yildiz als VS VERTRAULICH beantragen und gleichzeitig unsere an der Sache
orientierte Arbeit wie gewohnt fortsetzen"

« 7.300 Euro Landeszuschuss für Turngemeinde 1920 Wernborn „Null-Toleranz-Erlass der Justiz ist wichtiges Zeichen zum Schutz von Einsatzkräften“ »