• Akute Gefahrenlage machte dringliche Beschaffung der Software notwendig
  • Alle Zeugen einig über fachlichen Bedarf und Nutzen der Software
  • Keine Zweifel: Vergabeverfahren wurden mehrfach geprüft und waren rechtmäßig

    Anlässlich des Beschlusses des Zwischenberichtes zum Untersuchungsausschuss Vergabe (UNA 19/3) erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Der Zwischenbericht lässt keinen Zweifel zu: Die Beschaffung der Analysesoftware hessenDATA für die hessische Polizei war notwendig, rechtmäßig und hat bereits Anschläge verhindern können.

Der Ausschuss hat in den vergangenen Monaten allein zum Thema der Analysesoftware 255 Aktenordner ausgewertet und 17 Zeugen befragt und das Ergebnis ist eindeutig. Die Beschaffung der Analysesoftware war im Sinne der Sicherheit Hessens notwendig und wurde nach strengen vergaberechtlichen Maßstäben durchgeführt.

Im Nachgang zu den Anschlägen in Paris, Brüssel und rund um den Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin mit 12 Toten hat die hessische Polizei verantwortungsvoll und schnell reagiert. Mit hessenDATA wurde eine Software beschafft, die große Mengen an Daten extrem beschleunigt auswerten und auch verknüpfen kann und mittlerweile im Bereich des islamistischen Terrorismus bereits mehrere Anschläge in Hessen verhindern konnte. So wurde hessenDATA u.a. im Verfahren gegen Haykel S. und auch in einem Verfahren gegen einen 17-jährigen Iraker aus Eschwege erfolgreich eingesetzt.

Die Behauptung einer Einflussnahme durch das Hessische Innenministerium konnte eindeutig widerlegt werden. Der Landespolizeipräsident, die Präsidentin des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) und auch die an der Beschaffung beteiligten Beamtinnen/ Beamten und Juristinnen/ Juristen haben die Vergabe als rein fachlich, objektiv und in keiner Weise durch Vorgesetzte beeinflusst dargestellt. Der Landespolizeipräsident, Herr Münch, formulierte klar: ‚Die Vergabe lief im Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV), (…) es gab keine Hinweise oder Zielrichtungen‘.

Die Vergabe bestand aus zwei regulären, rechtmäßigen Vergabeverfahren – ein dringliches für den Einsatz in den ersten 12 Monaten und eines für den anschließenden Betrieb der Software. Wie bereits vor Monaten im Innenausschuss mehrfach dargelegt wurde, wurden beide Verfahren von den Fachleuten des PTLV geleitet, von den Rechtsabteilungen der hessischen Behörden bewertet, durch eine spezialisierte Fachkanzlei (Bird & Bird) umfassend geprüft und durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten begleitet.

Auch der Wechsel der zuständigen Stelle vom HLKA zum Polizeipräsidiums (PP) Frankfurt war folgerichtig, um einen möglichst schnellen Einsatz der Software zu gewährleisten und rechtlich nicht zu beanstanden. Die Sicherheitslage ließ eine Verzögerung nicht zu und die Qualifikation des PP Frankfurt für die Beschaffung ist unbestritten.

Der Bericht zeigt eindrücklich, dass wir in Hessen die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um die hessischen Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen und gleichzeitig die Datensicherheit zu gewährleisten. In diesem Sinne wurde und wird unter Führung der CDU in Hessen gehandelt. Das sollte eigentlich auch für die Fraktionen von SPD und FDP höchste Priorität haben.

Nachdem die ersten Behauptungen der Opposition schon in den vergangenen Sitzungen widerlegt wurden, ist deren Kartenhaus aus kruden Theorien und Vermutungen heute endgültig in sich zusammengefallen.“

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