• Durch Sperrerklärung wurden Quellen aus der islamistischen Szene geschützt
  • Bouffier hat Rückkehr von Temme zum Verfassungsschutz verhindert
  • Ausschuss hat nun Vertreter aller Verantwortungsebenen gehört und befindet sich auf der Zielgeraden

Anlässlich der Zeugenvernahme des ehemaligen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten, Volker Bouffier, im NSU-Untersuchungsausschuss erklärte der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Holger Bellino:
„Der Zeuge Bouffier hat heute im NSU-Untersuchungsausschuss alle Fragen umfassend und ausführlich beantwortet. Er hat deutlich gemacht, welche Argumente für ihn persönlich in dem umfangreichen Abwägungsprozess ausschlaggebend waren, die Sperrerklärung zu erlassen. Er hat im Jahr der Fußballweltmeisterschaft die richtige Entscheidung getroffen, wichtige Quellen in der islamistischen Szene zu schützen. Die vom ehemaligen Verfassungsschützer Temme geführten V-Leute wurden bis auf einen alle im Bereich der islamistischen Terrorabwehr eingesetzt. Von Seiten der Ermittlungsbehörden gab es hierzu keine weiteren Nachfragen. Auf das Angebot, einzelne V-Leute zu vernehmen, sind die Ermittlungsbehörden nicht eingegangen. Sie versprachen sich dadurch wohl auch keinen weiteren Erkenntnisgewinn. Der Zeuge Bouffier hat zudem durch sein Einschreiten eine Rückkehr von Temme in das Landesamt für Verfassungsschutz verhindert.

Die Vorgehensweise der Linkspartei im NSU-Untersuchungsausschuss war auch heute wieder unterirdisch. Die Linkspopulisten operieren bewusst oder fahrlässig mit falschen und unvollständigen Zitaten aus den Akten und versuchen sich in Verschwörungstheorien. Dieses unwürdige Treiben wird den Hinterbliebenen der schrecklichen NSU-Mordserie und der Aufklärungsarbeit des Ausschusses in keinster Weise gerecht.

Mit der Vernehmung des Zeugen Bouffier haben wir nun Vertreter aller Verantwortungsebenen sämtlicher Sicherheitsbehörden, die bei den Ermittlungen im Fall Yozgat beteiligt waren, gehört. Wir haben damit das Handeln der Sicherheitsbehörden aus allen Blickwinkeln heraus beleuchtet, so dass wir uns nach fast 100 Zeugen auf der Zielgeraden des Ausschusses befinden.“

Hintergrundinformationen

Ein hochrangiger Verfassungsschützer, der damals im Bundesamt für Verfassungsschutz tätig war, hat ausgesagt, dass die fünf von Temme geführten islamistischen Quellen für die Sicherheit in Hessen und Deutschland von großer Bedeutung waren. So berichtete eine Quelle beispielsweise aus einer Moschee, die Brutstätte für reisewillige Dschihadisten war. Eine leichtfertige Abschaltung dieser Quellen wäre nach Angabe des Verfassungsschutzexperten „hart an der professionellen Unverantwortlichkeit“ gewesen. In Folge der Sperrerklärung mussten diese für den Schutz der Bevölkerung wichtigen Quellen nicht abgeschaltet werden und konnten noch lange wichtige Hinweise liefern.

Zum Zeitpunkt - wie auch heute weiterhin - war Hessen, Deutschland und ganz Europa einer hohen islamistischen Bedrohung ausgesetzt. Bereits 2000 konnte ein konkret vor der Ausführung stehender Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt durch die Festnahme fanatischer Islamisten in Frankfurt a. M. vereitelt werden. In der Folge gab es am 11. September 2001 die Anschläge in New York, Virginia und Pennsylvania mit über 3.000 Opfern. Es folgten die Anschläge auf Djerba (2002) mit 21 Toten, darunter 14 Deutsche, und 24 Verletzten, Bali (2002) mit über 200 Toten und mehr als 330 Verletzten, Madrid (2004) mit 191 Toten und ca. 1.600 Verletzten, und London (2005) mit 56 Toten und 528 Verletzten.

Im Sommer 2006 war ganz Deutschland über die sogenannten Kofferbomber erschüttert. Wären die Attentäter damals erfolgreich gewesen, wäre ein furchtbares Blutbad mit vielen Toten und noch mehr Verletzten sicher gewesen. Zudem bestand 2006 während der Weltmeisterschaft in Deutschland durch die vielen Großereignisse eine besonders hohe Gefährdungslage. Vor diesem Hintergrund die wichtigen Quellen aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus abzuschalten, ohne dass die Ermittlungsbehörden - auch auf mehrmalige Nachfrage - nicht darlegen konnten, welchen konkreten Erfolg sie sich durch die direkte Vernehmung an Stelle der Vernehmung anhand von Fragebögen der Polizei durch Verfassungsschutzmitarbeiter versprachen, hätte zu einem unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko in Hessen geführt.

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