Holger Bellino, Parlamentarischer Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Staatsgerichtshofs:

„Aus nachvollziehbaren Gründen muss das ganze Land Masken zum Schutz vor einer der schwersten pandemischen Herausforderungen der letzten Jahrzehnte tragen. Daher war es im Sinne der Handlungsfähigkeit des Hessischen Landtags wichtig, auch an dem Ort, an dem die Abgeordneten laut Verfassung in Präsenz zusammenkommen müssen, eine Maskenpflicht anzuordnen. Dies schlichtweg um wichtige Grundlagen zur Bekämpfung der Pandemie beschließen zu können, ganz voran die Mittel für die vielen Hilfsmaßnahmen. Landtagspräsident Boris Rhein hat deshalb zum Schutz des Parlaments eine Vielzahl wichtiger Maßnahmen ergriffen, die zur Erhöhung der Sicherheit des Plenarbetriebs beitragen.

Wir begrüßen daher die Abweisung der von der AfD beim Staatsgerichtshof eingereichten Klage gegen die Maskenpflicht im Parlament. Die schlampig gefertigte Klage war aus zweierlei Hinsicht unzulässig. Dies zeigt einmal mehr die wirklichen Absichten der AfD. Sie ergreift schlichtweg jede Möglichkeit, die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu stören.“

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