• SPD und Linke zweifeln gängige Praxis im Hessischen Landtag an
  • Wir ärgern uns darüber, dass dieses Missverständnis entstanden ist
  • CDU und GRÜNE reagieren auf oppositionelle Abstimmungspannen regelmäßig kollegial und lassen diese wiederholen

Anlässlich eines irrtümlichen Abstimmungsverhaltens von CDU und GRÜNEN bei den zahlreichen Anträgen rund um den Landeshaushalt heute Morgen im Hessischen Landtag erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Wenn ein offensichtliches Missverständnis vorliegt oder wenn ein Abstimmungsergebnis angezweifelt wird, dann kann im Hessischen Landtag erneut abgestimmt werden. Man muss sogar noch einmal abstimmen, wenn es beantragt wird und die Beratung zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt noch nicht abgeschlossen ist. Dies war heute Morgen der Fall. Umso bedauerlicher ist es nun, wenn SPD und Linke eine gängige Praxis im Hessischen Landtag anzweifeln. Dabei hat es sich bei der Abstimmungspanne heute nicht um einen einmaligen Fall gehandelt. Zugegebenermaßen ärgern wir uns darüber, dass dieses Missverständnis entstanden ist. Aber das gab es schon häufig, dass Oppositionsfraktionen falsch abgestimmt haben, und dann haben wir – meine GRÜNEN-Kollegin Frau Dorn und ich – uns kollegial verhalten und die Abstimmung wurde eben wiederholt. Die einzelnen Abstimmungsverhältnisse, wie die jeweiligen Fraktionen dies dann wünschen, werden so in den Plenardokumenten entsprechend aufgeführt.“

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