• Der Abschlussbericht der Aktensichtung richtete sich an Innenministerium und LfV und wurde dementsprechend eingestuft

  • Sonstige Theorien zur Einstufung gehören ins Reich der Verschwörungstheorien

  • Gravierende Verfahrensfehler, die in den 90er-Jahren unter SPD-Regierungsverantwortung zum Verschwinden von rund 200 Aktenstücken „Rechtsextremismus“ geführt haben, könnten im Zusammenhang mit dem damaligen Personalabbau im LfV stehen.

    Der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Holger Bellino, bewertet die heutige Sitzung:

„In der Befragung des Zeugen Kanther wurden noch einmal die umfassenden Umstrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beleuchtet. Es wurde gut nachvollziehbar dargestellt, dass der Umstrukturierungsauftrag losgelöst von der damaligen Sichtung der Akten durchgeführt wurde, da er eine allgemeine Ausrichtung hatte. Sehr plausibel war auch die Frage der Einstufung des Berichts der Aktensichtung. Der Bericht wurde für die Verwendung im Innenministerium und LfV erstellt. Damit richtete sich die Einstufung an die Behörden, für die er erstellt wurde. Der Vorwurf, er sei mit Blick auf den Untersuchungsausschuss eingestuft worden, gehört damit - wie schon andere Sachverhalte - in den Bereich der Verschwörungstheorien. Der Zeuge konnte nicht ausschließen, dass die Verfahrensfehler mit den in den 90er Jahren unter SPD-Regierungsverantwortung verschwundenen Aktenstücken im Bereich Rechtsextremismus in Zusammenhang mit dem damaligen Personalabbau im LfV stehen. Deutlich aufgezeigt wurde aber nochmal der Optimierungs- und Personalaufbauprozess der bereits 2002 eingeleitet wurde. Mit der Enttarnung des NSU wurden unmittelbar zusätzliche Schritte eingeleitet, die Arbeit des Verfassungsschutzes weiter zu verbessern. Dies hat auch die Aufarbeitung durch die von uns herbeigeführte Expertenkommission noch einmal deutlich bestätigt.

Auf die Vernehmung des Zeugen Beuth, der nur auf Antrag der Linken vernommen wurde, hätte - wie von uns bereits vorhergesagt - verzichtet werden können. Die Fragen der Linken an den Zeugen waren entweder unzulässig, da sie nicht vom Einsetzungsantrag gedeckt waren oder konnten vom Zeugen nicht beantwortet werden, da sie deutlich in der Amtszeit seines Vorgängers lagen.

Die Vernehmung der Zeugin Sonja M. lässt die Aussagen der Zeugin G. in einem neuen Licht erscheinen. Damit hat sich eine andere Gefahr - vor der wir immer gewarnt haben - wohl ein weiteres Mal realisiert: Eine Zeugin aus der rechten Szene hat den Ausschuss vermutlich an der Nase herumgeführt.“

Hintergrund:
Auf Befragen des Obmanns der CDU hatte in der letzten Zeugenbefragung am 15.9.2017 die Zeugin G. behauptet, das Internetcafé vor Dezember 2005 bis zu drei Mal gemeinsam mit der Zeugin Sonja M. aufgesucht zu haben. Die Zeugin Görtz und die Zeugin Sonja M. waren zu dieser Zeit gemeinsam in der JVA Baunatal inhaftiert. Dort wurde das Internetcafé unter den Insassen laut Aussage von Frau Görtz weiter empfohlen, was die heutige Zeugin verneinte.
Der Ausschuss hatte darauf unmittelbar beschlossen, dass diese neuen Erkenntnisse, die für die strafrechtlichen Ermittlungen relevant sein könnten, an die Generalbundesanwaltschaft weitergeleitet werden. Die Generalbundesanwaltschaft hatte nach Aufdecken des NSU in 2011 die Ermittlungen an sich gezogen und ist damit für strafrechtliche Ermittlungen vollumfänglich zuständig.
Die CDU hatte sich dafür eingesetzt, einen gemeinsamen Beweisantrag mit allen demokratischen Fraktionen zu stellen, um die Zeugin Sonja M. zeitnah im Ausschuss vernehmen zu können, damit Klarheit über die Hintergründe der Besuche im Internetcafé bestehen.

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