• Bericht lag dem NSU-UNA vor und kann von Mitgliedern der PKV eingesehen werden
  • Aufklärung des Mordes an Walter Lübcke hat Priorität
  • Rechtsextremismus wird mit allen Mitteln bekämpft

Zur Berichterstattung über Stephan E. erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Ich halte den von Teilen der Opposition suggerierten Skandal für keinen redlichen Umgang mit den vorliegenden Tatsachen und für verantwortungslos. Stephan E. war im LfV als Rechtsextremist gespeichert und ist als solcher natürlich Teil des 2013/2014 fertiggestellten „Berichtes“ geworden, in dem alle Erkenntnisse aus dem Bereich der rechtsextremistischen Szene im Nachgang der Aufdeckung des NSU nochmal zusammengetragen wurden. Dass er dort elf Mal benannte wurde, ist bei einem umfangreichen Bericht, nicht überraschend und müsste jedenfalls Nancy Faeser und Hermann Schaus bereits bekannt gewesen sein. Schließlich lag der Bericht dem NSU-Ausschuss jahrelang zur Einsichtnahme vor. Alle Mitglieder der PKV konnten und können noch heute den Bericht jederzeit einsehen. Entweder hat Herr Schaus den Bericht nie gelesen oder er suggeriert entgegen besseren Wissens falsche Tatsachen, was sich in diesem Kontext verbietet.

Stephan E. ist – wie im Innenausschuss und auch durch das LfV mehrfach dargestellt wurde – bis 2009 in der rechten Szene in Erscheinung getreten. Insofern gab es dann ab dem Jahr 2009 keine neuen Erkenntnisse, sodass auch in dem von der Opposition zitierten Bericht auch keine neueren Erkenntnisse stehen können. Fakt ist: Alle mit der Thematik befassten Parlamentarier konnten den Bericht einsehen, eingestufte Verschlusssachen muss es aber zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates und dem Schutz von menschlichen Quellen geben.

Wir bekämpfen Rechtsextremismus in Hessen mit allen Mitteln eines wehrhaften Rechtsstaates. Unser gemeinsames Ziel sollte es partei- und fraktionsübergreifend sein, Extremismus in jeder Form zu bekämpfen, Straftaten zu verhindern bzw. umfassend aufzuklären. Nicht die eigene Profilierung oder politische Instrumentalisierung, sondern die Aufklärung des Mordes an Walter Lübcke, muss Priorität haben. Wir trauern weiterhin um unseren Freund und ich warne davor, die Ermittlungen durch einen Untersuchungsausschuss zu gefährden. Schon während des NSU-Untersuchungsausschusses und dem parallel stattfindenden Verfahren vor dem OLG München haben sich die daraus entstehenden Probleme gezeigt.

Ich sehe auch keinen Anlass für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Der Innenausschuss wurde stets und umfassend unterrichtet. Zudem wurden auch die Obleute zwischen den Ausschusssitzungen regelmäßig und fortlaufend informiert.“

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