• Skandalisierung durch Opposition ist absurd, Personenakte war für Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission jederzeit einsehbar
  • Andreas T. als Sachbearbeiter mit der Zeichnung von zwei Berichten über Stephan E. befasst
  • Mord an Walter Lübcke 12 Jahre nach Ausscheiden von T. aus dem Verfassungsschutz

Anlässlich der Debatte im Innenausschuss des Hessischen Landtags erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Skandalisierung der Oppositionsfraktionen ist bei einem solch wichtigen Thema wie dem Mordfall an Dr. Walter Lübcke völlig unangemessen. Allen Fraktionen im Hessischen Landtag, und erst recht den Obleuten im Innenausschuss, war seit Jahren bekannt, dass Andreas T. als Sachbearbeiter in Nordhessen im Bereich des Rechtsextremismus eingesetzt war. Weil Stephan E., der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke, Teil der rechtsextremen Szene dort war, hatte Andreas T. fast zwangsläufig dienstlich mit Stephan E. zu tun. Dies beschränkte sich allerdings – wie das Innenministerium gestern bestätigte – auf die Zeichnung von zwei Berichten in der Personenakte von Stephan E. im Jahr 2000. Dass dies nun von Seiten der Opposition als völlig überraschend dargestellt und skandalisiert wird, ist völlig absurd. Denn genau in diese Personenakte konnten die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bereits Einsicht nehmen und hätten es wissen müssen.

Die Sprecher der Opposition werden nicht müde darzustellen, dass sie die Akten bereits eingesehen und studiert haben. Ich habe dies für die CDU auch getan. Es ist daher infam, dass daraus eine Verbindung zum entsetzlichen Mord an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke gezogen wird, der 12 Jahre nach dem Ausscheiden von T. aus dem Dienst beim Landesamt für Verfassungsschutz stattfand.“

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