• Tat aus mutmaßlich rechtsextremistischen Motiven macht uns immer noch fassungslos
  • Walter Lübcke stand für christdemokratische und humanistische Werte
  • Wir lassen uns von radikalen und extremen Kräften die Errungenschaften unserer Demokratie nicht nehmen
  • Konsequenter Kampf gegen Rechtsradikalismus, Task Force gegen Hass und Hetze im Netz und gesellschaftliche Ächtung

    Anlässlich der Sondersitzung des Innenausschusses im Hessischen Landtag zum Thema der Ermordung des Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walter Lübcke, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer und extremismuspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Unser Freund Walter Lübcke ist wegen seiner klaren, christdemokratischen und humanistischen Politik ermordet worden. Diese unvorstellbare Tat schockiert und erschüttert uns alle. Diese Tat bedarf aber auch einer klaren gesellschaftlichen Antwort: Wir werden uns unsere Demokratie, den politischen Austausch und das gesellschaftliche Klima nicht von geistigen Brandstiftern und gewalttätigen Extremisten vergiften lassen. Als Demokratinnen und Demokraten werden wir alles in unserer Macht stehende unternehmen, unsere Freiheit und eine sichere und offene Gesellschaft zu bewahren, denn Ausländerhass und Gewalt haben in Hessen nichts verloren.

Ich bin froh und dankbar, dass die hessischen Ermittlungsbehörden in kürzester Zeit einen Tatverdächtigen mithilfe von moderner und akribischer Ermittlungsarbeit ermitteln und in Haft nehmen konnten. Dass der dringend Tatverdächtige mittlerweile gestanden hat, kann vielleicht die Belastung der Familie von Walter Lübcke etwas mindern, an unserer Entschlossenheit, die Umstände des feigen Mordes lückenlos aufzuklären, ändert dieses Geständnis aber nichts. Die Hintergründe werden durch die 80 Ermittlerinnen und Ermittler der Sonderkommission des Hessischen Landeskriminalamtes, geführt durch den Generalbundesanwalt, ausermittelt und Hintergründe, Verbindungen und mögliche Mittäter geklärt werden.

Der Kampf gegen Rechtextremismus wurde und wird in Hessen mit aller Kraft geführt. Wir sind uns heute umso mehr der Gefährlichkeit und der Bedrohung durch rechte Extremisten bewusst. Bereits im Juli 2018 betonte das Landesamt für Verfassungsschutz dass „jederzeit mit rechtsterroristischen Gruppierungen“ zu rechnen sei und warnte vor dem Potential für schwerste Straf- und Gewalttaten aus der rechtsextremistischen Szene. Dieser Gefahr sind wir mit personellen und strukturellen Veränderungen in Polizei und Verfassungsschutz, umfangreichen Präventionsmaßnahmen und umfassender Strafverfolgung begegnet. Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde personell seit dem Jahr 2000 verdoppelt und die hessische Polizei bekommt nach einem Plus von 11 Prozent in der vergangenen Wahlperiode bis 2022 noch einmal 1000 zusätzliche Polizeivollzugsstellen hinzu.

Der hessische Innenminister kündigte heute außerdem eine „digitales Stoppsignal“ an, denn widerliche Schmähungen, Beleidigungen und Bedrohungen darf unsere Demokratie nicht hinnehmen. Wir werden im Hessischen Cyber-Competence-Center (Hessen3C) eine Task-Force gegen Hetze und Hass im Netz aufbauen, die klar macht, was unter Demokraten selbstverständlich sein sollte. Wir dulden keine Gewalt, ob sprachlich oder physisch, und werden rechtsfreie Räume im digitalen Raum nicht zulassen. Der Aufruf zu Hass und Gewalt darf nicht unwidersprochen bleiben. Als Demokratinnen und Demokraten stellen wir uns dieser Verrohung, Radikalisierung und Gleichgültigkeit gegenüber Menschenleben entschlossen entgegen. Das ist nicht zuletzt das Erbe von Walter Lübcke an uns alle.

Der hessische Innenminister hat heute ganz deutlich gemacht, dass Spekulationen der vergangenen Tage, Akten seien gelöscht oder nicht zugänglich, keine Grundlage haben. Die Akte des Beschuldigten Stephan E. wurde aufgrund des 2012 durch den damaligen CDU-Innenminister Boris Rhein erlassenen Löschmoratoriums rund um die Aufklärung des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), selbstverständlich aufbewahrt. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Regelungen wurden die Informationen aber – nachdem der Beschuldigte über mehrere Jahre nicht mehr auffällig geworden war – aus dem Informationssystem herausgenommen. Sie kann aber jederzeit von den Mitgliedern der zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission (PKV) eingesehen werden und stand auch dem NSU-Untersuchungsausschuss zur Verfügung. Dasselbe gilt für den Revisionsbericht, über den vielfach berichtet wurde. Die bisherige Sperrfrist von 120 Jahren bezog sich nur auf die generelle Veröffentlichung, sie galt aber nicht für die Abgeordneten der PKV – auch die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses konnten hier jederzeit Einsicht nehmen. Wie bereits Ende des vergangenen Jahres angestoßen und im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN klar formuliert, werden wir diese langen Sperrfristen verkürzen. Bereits im April 2019 hatte das Innenministerium per Erlass dem Landesamt für Verfassungsschutz deutlich kürzere Einstufungsfristen ermöglicht.“

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