• Opposition hatte auf Vorladung von Zeugin aus der rechtsextremen Szene bestanden und dem Ausschuss damit wiederholt massiv geschadet
  • Nach 100 Zeugenbefragungen halten SPD und Linke Ausschuss in Wiederholungsschleife
  • Wir sollten uns jetzt auf den Abschlussbericht und das Ableiten von Handlungsempfehlungen konzentrieren

    Im NSU-Untersuchungsausschuss wurden heute der Polizist F., damals Mitglied der BAO Bosporus, der Polizist J. vom BKA sowie die Zeugin aus der rechtsextremen Szene G., die aus einer Haftanstalt vorgeführt wurde, befragt. Der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Holger Bellino, erklärte nach der Sitzung:

„Unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Mit der Befragung der Zeugin G. aus der rechtsextremen Szene - die wegen nicht szenebezogenen Taten derzeit eine Haftstrafe verbüßt und aus dieser ausgeführt werden musste - wurde den Rechtsextremen zum wiederholten Mal und in besonderer Weise eine Bühne im NSU-Untersuchungsausschuss geboten. Diese Zeugin wurde auf Antrag der Opposition geladen, was weder notwendig noch zielführend war, wie die heutige Sitzung gezeigt hat. Obwohl aus den etwa 2.000 uns vorliegenden Aktenordnern nicht ersichtlich ist, wie die Zeugin uns bei unserem Untersuchungsauftrag – das Handeln der hessischen Sicherheitsbehörden zu überprüfen – neue Erkenntnisse hätte liefern können, hatte die Opposition auf die Vorladung bestanden.

Neue Erkenntnisse haben wir durch die Befragung nicht gewonnen. Schlimmer noch, neben der Verschwendung wertvoller Ausschusszeit hat sie insbesondere die Obleute von SPD und Linke versucht systematisch in die Irre zu führen. Dadurch wurde Verfassungsfeinden nicht nur erneut, sondern in besonderer Weise eine mediale Plattform geboten. Wir hatten gehofft, dass die Opposition aus vorausgehenden Erfahrungen gelernt hat und uns den heutigen erneuten Tiefpunkt des Untersuchungsausschusses erspart hätte. Diese Hoffnung wurde enttäuscht. Statt mit der wichtigen Abschlussarbeit zu beginnen, wird Zeit verplempert.

Auch der Erkenntnisgewinn der Vernehmung der Polizisten war erwartungsgemäß gering. Zwar hatte der Zeuge J. die Spur der Mordwaffe verfolgt. Da dies jedoch in alleiniger Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes – und damit einer Bundesbehörde – erfolgte, waren Fragen des hessischen Untersuchungsausschusses hierzu unzulässig und auch nicht zielführend. Dreh- und Angelpunkt war daher lediglich ein informelles Gespräch zwischen dem BKA und dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz, das bereits ausführlich sowohl in unserem als auch im Bundestagsuntersuchungsausschuss Gegenstand der Beweisaufnahme war. Dass der Informationsaustausch zwischen den Behörden damals ein Problem war, ist bekannt und war bereits Gegenstand der Handlungsempfehlungen des ersten Bundestagsuntersuchungsausschusses. Dass hier Handlungsbedarf bestand ist ebenfalls bekannt.

Der Zeuge F. hat seine bisherigen Angaben dahingehend geändert, dass das Zeitfenster des Ausloggens von Temme im Internetcafé bis zum Mord an Halit Yozgat nun sogar drei Minuten betragen könnte. Wir waren bisher immer von etwa 41 Sekunden ausgegangen. Es steht nicht fest, ob Temme zum Tatzeitpunkt bereits das Internetcafé verlassen hatte und es kann aber auch nicht behauptet werden, dass er während der Tat sicher noch am Ort war. Der Ausschuss leistet wichtige Arbeit die vielen Verschwörungstheorien einer sachlichen Betrachtung zu unterziehen. Dass die Linke hieran kein Interesse hat, zeigt sich an jeder Stelle.

Nach über 100 ausführlichen Zeugenvernehmungen halten SPD und Linke den Untersuchungsausschuss bedauerlicher Weise in der Wiederholungsschleife. Wir haben zahlreiche Zeugen von sämtlichen Sicherheitsbehörden, die bei den Ermittlungen im Fall Yozgat beteiligt waren, ausführlich befragt und sind damit unserem Untersuchungsauftrag umfassend nachgekommen. Eine solch umfangreiche Beweisaufnahme hat es in einem hessischen Untersuchungsausschuss noch nicht gegeben. Nun gilt es, die umfangreichen Zeugenvernehmungen und anderen Beweismittel auszuwerten, damit wir dem Parlament einen fundierten Abschlussbericht vorlegen können.“

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