• Untersuchungsausschuss in der Wiederholungsschleife
  • Gespräch BKA und LfV bereits ausführlich behandelt
  • Untersuchungsausschuss sollte sich nun auf Abschlussbericht konzentrieren

    Im NSU-Untersuchungsausschuss werden morgen der Polizist F., damals Mitglied der BAO Bosporus, der Polizist J. vom BKA sowie die rechtsextreme Zeugin G., die aus einer Haftanstalt vorgeführt wird, befragt. Der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Holger Bellino, hat folgende Erwartungen an die Sitzung:

„Mit der Ausführung der rechtsextremen Zeugin G. aus der Haft heraus wird den Rechtsextremen zum wiederholten Mal und in besonderer Weise eine Bühne im NSU-Untersuchungsausschuss geboten. Diese Zeugin wurde auf Antrag der Opposition geladen, was weder notwendig noch zielführend ist. Umso bedauerlicher ist es, dass die Opposition trotz mehrfacher Hinweise auf die Ladung bestanden hat. Obwohl aus den etwa 2.000 uns vorliegenden Aktenordnern nicht ersichtlich ist, wie die Zeugin uns bei unserem Untersuchungsauftrag – das Handeln der hessischen Sicherheitsbehörden zu überprüfen – neue Erkenntnisse liefern kann, will die Opposition ihr eine Bühne bieten. Hier wird eine seriöse Ausschussarbeit der plumpen Inszenierung geopfert und Verfassungsfeinden wird erneut eine mediale Plattform geboten.

Auch der Erkenntnisgewinn der Vernehmung der Polizisten wird gering sein. Zwar hatte der Zeuge J. die Spur der Mordwaffe verfolgt. Da dies jedoch in alleiniger Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes – und damit einer Bundesbehörde – erfolgte, sind Fragen des hessischen Untersuchungsausschusses hierzu unzulässig. Dreh- und Angelpunkt wird daher lediglich ein informelles Gespräch zwischen dem BKA und dem Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz sein, das bereits ausführlich sowohl in unserem als auch im Bundestagsuntersuchungsausschuss Gegenstand der Beweisaufnahme war.

Nach über 100 ausführlichen Zeugenvernehmungen halten SPD und Linke den Untersuchungsausschuss in der Wiederholungsschleife. Wir haben zahlreiche Zeugen von sämtlichen Sicherheitsbehörden, die bei den Ermittlungen im Fall Yozgat beteiligt waren, ausführlich befragt und sind damit unserem Untersuchungsauftrag umfassend nachgekommen. Eine solch umfangreiche Beweisaufnahme hat es in einem hessischen Untersuchungsausschuss noch nicht gegeben. Nun gilt es, die umfangreichen Zeugenvernehmungen und anderen Beweismittel auszuwerten, damit wir dem Parlament einen fundierten Abschlussbericht vorlegen können.“

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