Zu den geplanten Änderungen für die Förderrichtlinien des Landes sowie den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Extremismusprävention erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, heute in der Plenardebatte:

„Mit ihrer wertvollen Arbeit leisten die Präventionspartner einen unverzichtbaren Beitrag, um die Werte unserer freien und demokratischen Gesellschaft gegen Extremisten zu verteidigen. Gerade junge Menschen brauchen engagierte Frauen und Männer, die ihnen auf Augenhöhe begegnen und sie gegen plumpe, menschenverachtende Parolen wappnen.
Wir verdächtigen keinen unserer geförderten Träger – im Gegenteil: unsere langjährige Partnerschaft fußt auf einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dennoch sind wir den Bürgern und den Präventionsadressaten gegenüber verpflichtet, sensibel und gründlich bei der Auswahl von Projekten zu sein, die wir fördern wollen. Dafür ist eine enge Abstimmung der Landesregierung mit den Vereinen unabdingbar. Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass keine Extremisten bei Projektträgern beschäftigt werden, die aus Mitteln unseres Landesprogramms finanziert werden. Es darf keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit derer geben, die sich für Demokratie und gegen Extremisten einsetzen sollen. Sicherheitslücken können wir nicht zulassen.
Präventionsarbeit basiert auf Vertrauen. Das Land hat mit dem Programm ‚Hessen – Aktiv für Demokratie und gegen Extremismus‘ bundesweit die Blaupause für eine professionelle und klar strukturierte Aufklärung und Intervention mit verlässlichen Trägern geschaffen. Projektträger, die erstmals Fördermittel aus dem Programm beantragen, werden deshalb auch künftig einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Der Markt ist so vielfältig, dass wir auf diese Vorsichtsmaßnahme nicht verzichten können. Es dürfen keine Sicherheitslücken entstehen.
Vom Land Hessen anerkannte Träger der Jugendbildung und bewährte Partner des Landes in der Bildungsarbeit erfüllen die Voraussetzungen, um mit Landesmitteln gefördert zu werden. Eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung ist daher nicht nötig. Die bisherigen Träger haben unter Beweis gestellt, dass die Förderungen des Landes an der richtigen Stelle investiert waren und sollten deshalb weiterhin an ihrer guten Arbeit gemessen werden. Sicherheitsbehörden und Projektpartner können nur im gemeinsamen und vertrauensvollen Austausch dafür sorgen, dass die Präventionsmaßnahmen des Landes effektiv und nachhaltig wirken.“

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