• Schreckliche NSU-Mordserie macht uns heute noch sehr betroffen
  • Hinterbliebenen der Mordopfer gilt unser ganzes Mitgefühl
  • Aufklärungsarbeit hat Vertrauen in Rechtsstaat gestärkt
  • Sachorientierte und konstruktive Arbeit der CDU hat sich ausgezahlt

    Anlässlich der heutigen Abschlussdebatte im Plenum über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses sagte der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Holger Bellino:

„Nach vier Jahren akribischer Aufklärungsarbeit überreicht der NSU-Untersuchungsausschuss dem Hessischen Landtag einen ausgewogenen Abschlussbericht. Damit endet die umfangreichste Arbeit, die es jemals in einem hessischen Untersuchungsausschuss gegeben hat. Die schreckliche NSU-Mordserie macht uns heute noch sehr betroffen. Den Hinterbliebenen des NSU-Terrors gilt unser tiefes Mitgefühl. Insbesondere denken wir dabei in Hessen an Halit Yozgat, der im Jahr 2006 in seinem Internetcafé in Kassel aus niederträchtigen Gründen erschossen worden war. So eine menschenverachtende Mordserie darf sich nicht wiederholen.

Wir haben zahlreiche Zeugen von sämtlichen Sicherheitsbehörden, die an den Ermittlungen im Mordfall Yozgat beteiligt waren, aber auch viele weitere Zeugen ausführlich befragt und sind damit unserem Untersuchungsauftrag umfassend nachgekommen. Damit haben wir alles rechtsstaatlich Mögliche zur umfassenden Aufklärung unternommen. Diese umfangreiche Arbeit des hessischen Untersuchungsausschusses war wichtig, um sämtliche aufgeworfene Aspekte ausführlich zu beleuchten.

Nach 100 Zeugenvernehmungen steht fest, einen tiefen Staat im Staat gibt es nicht. Die Sperrerklärung war richtig. Nur so konnten fünf wichtige Quellen, die unter anderem aus Brutstätten islamistischerer Terrorunterstützer berichteten, geschützt und weiter genutzt werden. In einer Zeit, in der Deutschland die Fußballweltmeisterschaft ausgerichtet hat, ein islamistischer Anschlag mit Kofferbombern in Köln und ein terroristischer Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt verhindert worden war. Demgegenüber ging es laut Staatsanwaltschaft lediglich darum, eine unergiebige Spur durch nochmalige direkte Vernehmung von diesen V-Leuten formal abzuschließen.

Es steht weiterhin fest, dass durch das Einschreiten des Innenministeriums, insbesondere durch den damaligen Innenminister, verhindert wurde, dass Andreas T., der sich auf einen Zeugenaufruf der Polizei nicht gemeldet hatte, wieder beim Landesamt für Verfassungsschutz seinen Dienst antreten konnte.

Trotz Befragung von 100 Zeugen und einem Aktenvolumen von etwa 2000 Aktenordnern konnten im NSU-Untersuchungsausschuss nicht alle Fragen beantwortet werden. Insbesondere zu der für die Hinterbliebenen so wichtigen Frage nach der Opferauswahl durch das Mördertrio konnten keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden. Das bedauern wir. Ebenso ist es bedauerlich, dass SPD und Linke versuchen, aus dem NSU-Ausschuss für den Wahlkampf politisches Kapital zu schlagen. Diese Verhalten ist unredlich.

Wir haben uns als Politik der Aufgabe gestellt und die Arbeit der Sicherheitsbehörden frühzeitig weiter verbessert. Mit Änderungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes haben wir ein stabiles Fundament für Hessens Sicherheitsarchitektur geschaffen. Das neue Verfassungsschutzgesetz stärkt unseren Nachrichtendienst, unsere Polizei mit neuen Befugnissen, wie der Möglichkeit von Online-Durchsuchungen sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und definiert gleichzeitig klare, rechtsstaatliche Grenzen. Zudem genießt die Bekämpfung des Rechtsextremismus durch Aufklärung, Prävention und Repression in Hessen hohe Priorität. Zur weiteren Optimierung der Sicherheitsbehörden haben wir 40 konstruktive Handlungsempfehlungen unterbreitet.

Die akribische Aufklärungsarbeit, an der die CDU maßgeblich mitgewirkt hat, hat sich ausgezahlt. Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat wurde gestärkt. Rassismus und Extremismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Dafür werden wir in Hessen weiter kämpfen.“

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