• Staatsgerichtshof bestätigt unsere Haltung bei 25-Prozent-Grenze und bei Datenerhebung durch Statistisches Landesamt
  • SPD blamiert sich vor Staatsgerichtshof und zieht Klage weitestgehend zurück
  • Fehlerhafte Daten der Stadt Frankfurt führen zu Neuzuschnitt
  • Umfangreiche Reform der Wahlkreise ist unter breiter Beteiligung in der neuen Wahlperiode vorgesehen

Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute über die Klage der SPD über den Zuschnitt der Landtagswahlkreise in Hessen beraten und entschieden. Der Staatsgerichtshof hat unsere Haltung bei Abweichungen der Anzahl der Wahlberechtigten, die sogenannte 25-Prozent-Grenze, bestätigt. Im Durchschnitt hat ein Wahlkreis in Hessen 80.000 Wahlberechtigte. Grundlage für die 25-Prozent-Grenze sind die Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes. Außerdem hat der Staatsgerichtshof entschieden, dass der Wahlkreis 34 in Frankfurt neu zugeschnitten werden muss. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, erklärte nach der Verhandlung:

„Wir danken dem Staatsgerichtshof für die Rechtsklarheit zur Durchführung der Landtagswahl, die er mit der heutigen Urteil geschaffen hat. Der Staatsgerichtshof hat unsere Haltung bezüglich der 25-Prozent-Grenze und bei der Datenerhebung durch das Statistische Landesamt bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat zudem deutlich gemacht, dass die Wahlkreise im Dezember 2017 anhand der damals aktuellen Daten rechtssicher für die Landtagswahl angepasst wurden. Die SPD hat sich vor dem Staatsgerichtshof blamiert und musste ihre Klage weitestgehend zurückziehen.

Ein Fehler der Stadt Frankfurt hat dazu geführt, dass der Staatsgerichtshof entschieden hat, dass der Wahlkreis 34 in Frankfurt neu zugeschnitten werden muss. Davon sind dann zwei Wahlkreise betroffen, alle anderen bleiben unverändert. Hier ist nun die Stadt Frankfurt gefordert, schnell eine praktikable Lösung vorzuschlagen und gemeinsam mit dem Innenministerium einen rechtssicheren Neuzuschnitt zu erarbeiten. Dies muss dann im Hessischen Landtag beraten und beschlossen werden. Es ist ärgerlich, dass der Frankfurter Fehler nun zu raschem Handlungsbedarf führt. Von 55 hessischen Wahlkreisen bleiben aber 53 unverändert.

Grundsätzlich sehen wir in der neuen Wahlperiode Handlungsbedarf. Eine umfangreiche Reform ist in Hessen notwendig, die eine breite Beteiligung erforderlich macht. Wir wollen diese in der nächsten Legislaturperiode unter Einbeziehung der Wahlkreiskommission vornehmen. Die von uns installierte Wahlkreiskommission soll in jeder Legislaturperiode die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen analysieren und einen Vorschlag zu möglichen Anpassungen vorlegen.“

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