• Akute Gefahrenlage machte dringliche Beschaffung der Software notwendig
  • Landeskriminalamt Präsidentin, Landespolizeipräsident und Innenminister Beuth einig über fachlichen Bedarf
  • Vergabeverfahren wurden mehrfach geprüft und waren rechtmäßig
  • Übernahme des Verfahrens durch das PP Frankfurt war folgerichtig

    Anlässlich der Sitzung des Untersuchungsausschusses Vergabe (UNA 19/3) erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Befragung der heutigen Zeugen hat unsere Einschätzung und Erkenntnisse weiter bestätigt. Die Präsidentin des Landeskriminalamts (LKA), der Landespolizeipräsident und auch der hessische Innenminister, Peter Beuth, haben eindrücklich beschrieben, dass die Beschaffung der Analysesoftware im Sinne der Sicherheit Hessens notwendig war. Frau Thurau hat das als Präsidentin des LKA klar formuliert: ‚Der fachliche Bedarf war da‘. Auch das Verhalten des Innenministeriums bezeichnete sie in diesem Zusammenhang als konstruktiv.

Landespolizeipräsident Udo Münch konnte diese Einschätzung vollumfänglich bestätigen. Er hat die Notwendigkeit einer dringlichen Beschaffung der Analysesoftware hessenDATA und die Qualifikation des Polizeipräsidiums (PP) Frankfurt für die Beschaffung bestätigt. Der Wechsel der Federführung vom Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) zum PP Frankfurt war in diesem Zusammenhang folgerichtig, um einen möglichst schnellen Einsatz der Software zu gewährleisten und rechtlich nicht zu beanstanden. Die Sicherheitslage ließ eine Verzögerung nicht zu.

Im Nachgang zu den Anschlägen in Paris, Brüssel und rund um den Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin mit zwölf Toten hat die Hessische Polizei verantwortungsvoll und schnell reagiert. Mit hessenDATA wurde eine Software beschafft, die große Mengen an Daten extrem beschleunigt auswerten und auch verknüpfen kann und mittlerweile im Bereich des islamistischen Terrorismus bereits mehrere Anschläge in Hessen verhindert konnte. So wurde hessenDATA u.a. im Verfahren gegen Haykel S. und auch in einem Verfahren gegen einen 17-jährigen Iraker aus Eschwege erfolgreich eingesetzt.

Die Vergabe bestand aus zwei regulären, rechtmäßigen Vergabeverfahren – ein dringliches für den Einsatz in den ersten zwölf Monaten und eines für den anschließenden Betrieb der Software. Wie bereits vor Monaten im Innenausschuss mehrfach dargelegt wurde, wurden beide Verfahren von den Fachleuten des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) geleitet, von den Rechtsabteilungen der hessischen Behörden bewertet, durch eine spezialisierte Fachkanzlei (Bird & Bird) umfassend geprüft und durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten begleitet.

Die heutige Anhörung mehrerer Zeugen hat das Bild weiter komplettiert. Wir haben in Hessen die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die hessischen Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen und gleichzeitig die Datensicherheit zu gewährleisten. In diesem Sinne wurde und wird unter Führung der CDU in Hessen gehandelt. Das sollte eigentlich auch für die Fraktionen von SPD und FDP höchste Priorität haben.

Die Behauptung einer Einflussnahme durch das Hessische Innenministerium konnte eindeutig widerlegt werden, Herr Münch formulierte klar: ‚Die Vergabe lief im PTLV, (…) es gab keine Hinweise oder Zielrichtungen‘.

Nachdem die ersten Behauptungen der Opposition schon in der vergangenen Sitzung widerlegt wurden, ist deren Kartenhaus aus kruden Theorien heute endgültig in sich zusammengefallen.“

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