• Akute Gefahrenlage machte dringliche Beschaffung der Software notwendig
  • Hessen ist technisch auf Augenhöhe mit den Kriminellen und Terroristen
  • Vergabeverfahren wurden mehrfach geprüft und waren rechtmäßig
  • Übernahme des Verfahrens durch das Polizeipräsidiums Frankfurt war folgerichtig

Anlässlich der Sitzung des Untersuchungsausschusses Vergabe (UNA 19/3) erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Befragung der heutigen Zeugen hat unsere Einschätzung und Erkenntnisse weiter bestätigt. Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums (PP) Frankfurt, Herr Gerhard Bereswill, hat die damalige Bedrohungslage eindrücklich geschildert und die fachlich qualitative und zeitlich zügige Begleitung des Projekts durch seine Behörde dargestellt. Auch Frau Lindenthal-Gold, Vizepräsidentin des Hessischen Landeskriminalamt (HLKA), und zu Beginn mit der Beschaffung von hessenDATA befasst, hat die Notwendigkeit einer dringlichen Beschaffung der Analysesoftware hessenDATA und die Qualifikation des PP Frankfurt für die Beschaffung bestätigt.

Die Anschaffung von hessenDATA im Angesicht der Sicherheitslage in den vergangenen Jahren war laut Bereswill die absolut richtige Entscheidung. Der Wechsel der Federführung vom HLKA zum PP Frankfurt war in diesem Zusammenhang folgerichtig, um ein mögliches Brachliegen des Projekts zu verhindern. Die Sicherheitslage ließ eine Verzögerung nicht zu. Im Nachgang zu den Anschlägen in Paris, Brüssel und rund um den Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin mit zwölf Toten hat die Hessische Polizei verantwortungsvoll und schnell reagiert. Mit hessenDATA wurde eine Software beschafft, die große Mengen an Daten extrem beschleunigt auswerten und auch verknüpfen kann und mittlerweile im Bereich des islamistischen Terrorismus bereits mehrere Anschläge in Hessen verhindern konnte. So wurde hessenDATA u.a. im Verfahren gegen Haykel S. und auch in einem Verfahren gegen einen 17-jährigen Iraker aus Eschwege erfolgreich eingesetzt.

Es wurde klar bestätigt, dass es zwei reguläre, rechtmäßige Vergabeverfahren gab – ein dringliches für den Einsatz in den ersten zwölf Monaten und eines für den anschließenden Betrieb der Software. Wie bereits vor Monaten durch das Innenministerium mehrfach dargelegt, wurden beide Verfahren von den Fachleuten des Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) geleitet, von den Rechtsabteilungen der hessischen Behörden bewertet, durch eine spezialisierte Fachkanzlei (Bird & Bird) umfassend geprüft und durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten begleitet.

Die heutige Anhörung mehrerer Zeugen hat das Bild weiter komplettiert. Wir haben in Hessen die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die hessischen Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen und gleichzeitig die Datensicherheit zu gewährleisten. In diesem Sinne wurde und wird unter Führung der CDU in Hessen gehandelt. Das sollte eigentlich auch für die Fraktionen von SPD und FDP höchste Priorität haben.

Ausweislich der Pressemitteilung hat jedenfalls die SPD kein Interesse an einer sachlichen Untersuchung der Abläufe, denn der Tenor ihrer Pressemitteilung hat nichts mit dem Ergebnis der heutigen Sitzung zu tun. Nachdem die ersten Behauptungen schon in der vergangenen Sitzung widerlegt wurden, ist deren Kartenhaus aus kruden Theorien heute endgültig in sich zusammengefallen.

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