• Hessen nimmt Vorreiterrolle im Kampf gegen Steuerkriminalität ein
  • Neues Programm ein weiterer wichtiger Baustein für noch mehr Steuergerechtigkeit
  • Ermittlungsgruppen sind wichtiger Erfolgsfaktor

Anlässlich der Vorstellung des neuen Programm „+50 für mehr Steuergerechtigkeit“ zur Stärkung der Hessischen Steuerverwaltung, hat die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag eine aktuelle Stunde beantragt. Hierzu erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Hessen nimmt den Kampf gegen Steuerkriminalität aktiv an und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Dabei sind wir schon jetzt auf verschiedensten Ebenen tätig: So wertet beispielsweise eine hessische Ermittlergruppe aus Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern unter anderem zusammen mit dem Bundeskriminalamt die sogenannten ‚Panama-Papers‘ aus, um diese steuer(straf)rechtlich zu würdigen.

Ferner wurde die hessische Steuerverwaltung konsequent gestärkt, zum Beispiel im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/2019 mit jeweils 700 neuen Anwärterinnen und Anwärtern. Zudem wurde die Zahl der Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer um weitere 100 erhöht.

Mit dem Programm ‚+50 für Steuergerechtigkeit‘ kommt nun ein weiterer wichtiger Baustein hinzu. Mit 50 Experten und Spezialisten, werden vor allem die Finanzämter in den Zentren wie Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Kassel weiter verstärkt. Erfahrungsgemäß treten genau dort vermehrt komplexe und trickreiche Fälle auf. Hier ist es wichtig auf ein Expertenwissen zurückgreifen zu können.

Ämterübergreifende Ermittlungsgruppen mit Experten verschiedenster Fachrichtungen sind auch bislang das hessische Erfolgsrezept. Führungskräfte, Steuerfahnder und IT-Experten arbeiten Hand in Hand für mehr Steuergerechtigkeit und haben bislang ein steuerliches Mehrergebnis von rund 1,8 Milliarden Euro erzielt.

Auch auf Bundesebene setzen wir uns für Steuergerechtigkeit und die Bekämpfung von aggressiver Steuergestaltung oder gar Steuerkriminalität ein. Die auf Initiative der hessischen Landesregierung beschlossene Reform der Grunderwerbsteuer, mit der sogenannten ‚Share-Deals‘ begegnet werden soll oder der auf Initiative von Hessen und Baden-Württemberg entstandene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haftung von Internetmarktplätzen, sofern dort Händler die Umsatzsteuer nicht abführen, sind nur zwei Beispiele.

Dies zeigt, dass wir nicht nur über Steuergerechtigkeit reden, sondern auch konsequent auf mehreren Ebenen handeln und dies auch in Zukunft so handhaben werden. Steuerbetrug konsequent bekämpfen, Steuerschlupflöcher schließen und gerechte Besteuerung, auch internationaler Konzerne sind dabei die wichtigsten Punkte, für die wir eintreten und in diesem Sinne unsere Steuerverwaltung weiter stärken werden.“

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