• langwierige Anpassungen hätten Sicherheit in Hessen gefährdet
  • Anforderungen der polizeilichen Arbeit kennt die Polizei Hessen am besten
  • Vergabespezialist bestätigt die klar rechtmäßige Vergabe
  • Datensicherheit beim der HZD und dem HDSB in guten Händen

Anlässlich der weiteren Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss Vergabe (UNA 19/3) erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die heutigen Zeugenvernehmungen haben unsere Einschätzung weiter bestätigt: Die Analysesoftware hessenDATA anzuschaffen, war die absolut richtige Entscheidung für Hessens Sicherheit. Unsere Polizei arbeitet seitdem mit einer Software, die die Ermittlungen beschleunigt und vereinfacht, und die bereits mindestens einen Terrorschlag verhindern konnte.

Die Vernehmung des von der SPD eingesetzten Gutachters hat wie erwartet keine neuen Erkenntnisse gebracht. Wie ja auch im Gutachten selbst ausgeführt, konnte er ausdrücklich zu den entscheidenden Punkten keine Aussagen treffen. Er habe keine tatsächliche, technische Prüfung durchgeführt, so Prof Paulus heute vor dem Ausschuss. Der Gutachter hat nach knapp dreiwöchiger Internetrecherche Aussagen getroffen – die hessische Polizei arbeitet seit Jahren mit verschiedenen Systemen. Ohne diese Prüfung kann ein Außenstehender aber keine klaren Aussagen treffen.

Das Gutachten sollte die Frage klären, ob es zum Zeitpunkt der Beschaffung der Analysesoftware, die die Ermittlungen der hessischen Polizei stark vereinfacht und beschleunigt, andere vergleichbare Anbieter gab. Diese Frage haben die mit der Vergabe betrauten Spezialisten des PP Frankfurt, des PTLV und des HLKA vor dem Untersuchungsausschuss bereits klar beantwortet: Nur Palantir war angesichts der akuten Terrorgefahr sofort in der Lage alle Anforderungen der hessischen Polizei – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit – zu erfüllen.

Der Gutachter, der bis vor einiger Zeit für SAP gearbeitet und keine praktischen Erfahrungen in der polizeilichen Gefahrenabwehr, Ermittlung oder Analyse hat, konnte leider nur rein theoretische Aussagen ohne Rücksicht auf tatsächliche oder zeitliche Rahmenbedingungen machen. Nicht Teil des Gutachtens ist nach eigenen Angaben insbesondere ob die alternativen Anbieter die Leistungsbeschreibung tatsächlich erfüllt hätten und auch nicht welchen zeitlichen/ finanziellen Aufwand die Realisierung bedeuten würde.

Dies waren jedoch die entscheidenden Punkte. Hätte man unbegrenzt Zeit gehabt und qualitative Abstriche gemacht, wäre ggf. auch eine andere Software in Frage gekommen – im Bereich der Sicherheit machen wir in Hessen jedoch keinerlei Abstriche. Der Gutachter hat eindeutig bestätigt, dass Palantir zum Zeitpunkt der Vergabe klare technische Alleinstellungsmerkmale hatte.

Die Beschaffung wurde auch vergaberechtlich umfassend begleitet. Die Vergabespezialisten des PTLV, die Juristen in HLKA und PP Frankfurt und auch eine spezialisierte Vergaberechtskanzlei haben alles juristisch geprüft, dokumentiert und die Vergabe rechtmäßig durchgeführt. Das hat Dr. Bormann heute nochmal eindrücklich belegen können.

Ich bin nach diesen Anhörungen sicher, dass die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, um gleichzeitig die Datensicherheit zu gewährleisten und die hessischen Bürgerinnen und Bürger, der damaligen und der heutigem Sicherheitslage angemessen, vor Gefahren zu schützen. In diesem Sinne wurde und wird unter Führung der CDU in Hessen gehandelt. Das sollte eigentlich auch für alle anderen Fraktionen höchste Priorität haben.“

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