„Dass Frau Barth die Verkehrspolitik der hessischen Landesregierung erneut unzutreffend kritisiert, mag zu ihrem politischen Kompass passen, die von ihr angeführten Fakten sind jedoch unzutreffend. Es wird kein Steuergeld verbrannt, sondern für eine sinnvolle Maßnahme eingesetzt“, sagt Holger Bellino, direkt gewählter Abgeordneter der CDU im Wahlkreis Hochtaunus I in Bezug auf die Äußerungen von Barth zum Laubacher Kreuz. „Ein Anruf bei den zuständigen Stellen und auch sie hätte Klarheit gehabt.“ Seine Kollegin Miriam Dahlke, für den Hochtaunuskreis zuständige Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN ergänzt: „Dem Land hier eine Verschwendung von Steuermitteln vorzuwerfen, ist schlichtweg falsch und unverschämt.“ Statt sich darüber zu freuen, dass – zugegebenermaßen endlich – eine tragfähige Lösung gefunden worden sei, werde alles schlecht geredet und Behauptungen aufgestellt, die einfach nicht stimmen.

Im September dieses Jahres hatte Barth beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eine Kleine Anfrage zur Sanierung der Landstraße 3063 zwischen Grävenwiesbach-Heinzenberg und dem Laubacher Kreuz gestellt. Sie wollte in diesem Zusammenhang u.a. wissen, warum im Rahmen der Sanierung nicht gleichzeitig eine Verbesserung der Verkehrssituation stattgefunden hätte. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr bemängelte Barth erneut die Entscheidung der zuständigen Behörden. Ihre Kritik wies der Verkehrsminister Tarek Al-Wazir zurück.

Dahlke unterstützt seine Haltung und erläutert: „Die Deckensanierung zwischen Grävenwiesbach-Heinzenberg und dem Laubacher Kreuz war eine reine Unterhaltungsmaßnahme, die aus Gründen der Verkehrssicherheit zeitnah umgesetzt werden musste. Eine Kombination dieser Sanierungsmaßnahme mit einer Ausbaumaßnahme hätte eine deutliche Verzögerung mit sich gebracht. Deswegen hat man sich dazu entschieden, die Frage, wie man die Sicherheit des Knotenpunktes erhöht, getrennt zu betrachten. Alles andere wäre verantwortungslos gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Region gewesen.“ Bellino fügt hinzu: „Erst nach der Abstimmung mit der Unfallkommission wurde deutlich, dass eine Ampel sinnvoll ist, um die Verkehrssicherheit vor Ort weiter zu verbessern. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung zur Errichtung der Ampelanlage soll noch in 2020 erfolgen. Die bauliche Umsetzung wird fristenbedingt sowie aufgrund der momentanen Materiallieferzeiten erst Anfang 2021 beginnen. Die avisierte Inbetriebnahme der Ampel ist zum jetzigen Zeitpunkt für Mitte 2021 vorgesehen.“

„Die Behauptungen, dass in diesem Zusammenhang Steuergelder verschwendet werden und die frische Teerdecke noch einmal aufgerissen werden müsse, ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen“, stellt Bellino klar. „Ich habe mich hier noch einmal erkundigt und erfahren, dass dies nicht nötig ist.“ Dahlke fügt hinzu: „Auch eine Erweiterung der befestigten Flächen ist nicht notwendig. Die Signalmasten stehen neben der Fahrbahn, sodass die Leitungen unter der Fahrbahn durchgepresst bzw. auch außerhalb der Fahrbahn verlegt werden können. Die Kontaktschwellen werden - wie üblich - durch Schnitte in der bestehenden Fahrbahn installiert.“

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