Anlässlich der Aktuellen Stunde der SPD zum NSU-Untersuchungsausschuss heute im Hessischen Landtag erklärte der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Holger Bellino:

„Diese Aktuelle Stunde der SPD zum NSU-Untersuchungsausschuss ist Populismus pur, und das bei einem Thema, wo sich eigentlich jeder Ansatz von Inszenierung verbietet. SPD und vor allem Linke springen auf jede Meldung, ohne vorher die Fakten zu klären, immer mit der Absicht maximaler Inszenierung. Das zeigt auch der heutige Auftritt im Hessischen Landtag, bei dem sich die SPD auf einen Abschlussbericht des Bundestages bezogen hat, der zum Zeitpunkt der Einbringung am Montag noch gar nicht zugänglich war.

Liest man den Bericht über die Aktensichtung aus dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz genau, dann wird vor allem eines deutlich: Es gab im Innenministerium in den Jahren 1992 bis 1999 unter SPD-Regierungsverantwortung große Versäumnisse. Eine wichtige Zeugin, Frau Pilling, sagte im Bundestagsuntersuchungsausschuss zu einem dieser Vorgänge aus ‚Warum auch immer dieser Fehler damals 96 passiert war, es war nicht mehr nachvollziehbar.‘ Auch in früheren Sitzungen haben wir uns bereits mit der Frage beschäftigt, ob das Untertauchen des NSU-Trios im Jahr 1998 im Ministerbüro des Hessischen Innenministeriums unter SPD-Verantwortung bekannt war.

Der Vorwurf, die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sei von Hessen aus erheblich behindert worden findet sich im gesamten Abschlussbericht nicht ein einziges Mal wieder. Das ist unseriös und zeigt, wie unseriös SPD und Linke vorgehen. Dies lässt sich belegen:

Erstens: Den Vorwurf leiten SPD und Linke aus einer Passage des Abschlussberichts des Bundes-UNA ab, der sich auf ein konkretes Aktenstück bezieht. Ein Blatt von vielen Tausend.

Zweitens: Es wird bewusst falsch zitiert. Der Bundes-UNA spricht aus seiner Sicht von ‚erheblich beeinträchtigt‘, SPD und Linke von ‚erheblich behindert‘. Und das bei einem Blatt Papier. Dabei hat uns der Bundestag über Monate, gar Jahre mit der Übersendung seiner Vernehmungsprotokolle hingehalten. Er wiederum erwartete mitunter in Zweitagesfrist Rückmeldung. Vor wichtigen Vernehmungen musste der Vorsitzende des UNA 19/2 mehrfach beim Bundestag die Übersendung von Protokollen anmahnen.

Drittens: Der von SPD und Linken dargestellte Vorwurf des Bundestags ist auch inhaltlich nachweislich falsch. Der Bundes-UNA stellt fest, dass er das betreffende Schriftstück, eine E-Mail, lediglich aus den Medien kenne. Dies ist nachweislich falsch! Auf Beschluss unseres Untersuchungsausschusses erhielt der Bundes-UNA sämtliche Protokolle, und zwar unmittelbar nach ihrer Fertigstellung. Dort ist der ganze Vorgang nachzulesen. Man muss es aber auch lesen wollen. Wir haben uns in Hessen nämlich in zwei Zeugenvernehmungen (Pilling und Fehling) ausführlich mit der paraphierten Mail befasst und die Reihenfolge der Paraphen vorlesen lassen. Andere Zeugen (frühere Kollegen Temmes) haben erklärt, ob und welche Paraphe von Temme ist. Das war für den Bundes-UNA alles in unseren Protokollen nachzulesen

Nicht nur falsch, sondern jeglicher Grundlage entbehrend ist die Äußerung der ehemaligen SPD-Obfrau im Bundestag, Frau Högl, die in einem Radiointerview behauptet hatte, der damalige Innenminister Bouffier habe durch die Sperrerklärung die Vernehmung des Verfassungsschützers Temme verhindert. Hier sagt sie bewusst die Unwahrheit. Der Verfassungsschützer Temme wurde mehrfach vernommen, seine Telefonate wurden abgehört, es gab Büro- und Wohnungsdurchsuchungen und er hat sich freiwillig einem sogenannten ‚kognitiven Interview‘ unterzogen. Mit ihrer Falschaussage wollte sie nicht aufklären, sondern am Tag der Zeugenvernehmung Bouffier eine mediale Inszenierung erreichen. Dies ist unwürdig und skandalös.“

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